Quibble


Das Quibble und seine Bereiche

Grundsätzlich richten sich unsere Angebote an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6-27 Jahren. Für bestimmte Zielgruppen werden eigens auf sie zugeschnittene Gruppen, Aktionen oder Projekte angeboten.

 

Im Bedarfsfall zählen auch Eltern und Familien zur Zielgruppe. Darüber hinaus steht das Quibble den Jugendverbänden des Kreisjugendrings, weiteren Jugendgruppen, Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Akteur*innen im Stadtteil zur Verfügung.

Diese Liste gibt einen Überblick über die Bereiche im Quibble, mit den zuständigen Ansprechpartner*innen.

 

Unsere komplette Konzeption findet ihr hier als Download: Konzeption Quibble.

Leitgedanken

Die pädagogischen Angebote sind so vielfältig und variantenreich wie die Besucher*innen und spiegeln die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen sowie die Stärken der Mitarbeiter*innen im Haus wider.

Methodenauswahl, Gruppengrößen und Betreuungsschlüssel orientieren sich stark an dem Bedarf, der Situation und Thematik der jeweiligen Aktionen und Projekte. Durch kollegiale Teamberatungen sowie regelmäßige Absprachen werden die Konzepte der Angebote kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt.

Die Handlungsprinzipien der Arbeit im Quibble orientieren sich an den Empfehlungen des Bayerischen Jugendrings sowie am Leitbild  der Offenen Kinder- und Jugendarbeit des Jugendamts der Stadt Nürnberg

Wertschätzende Haltung

Den Besucher*innen wird mit einer offenen Haltung begegnet, die deren Lebensweise und Vorstellungen respektiert. Dies ist die Basis für eine Beziehungsarbeit, welche konstruktive Auseinandersetzungen mit verschiedenen Themen ermöglicht.

Freiwilligkeit

Die Besucher*innen entscheiden, in wieweit Kontakte entstehen oder aufrechterhalten werden. Es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an Angeboten oder Veranstaltungen, auch können sie selbst entscheiden, ob und in welchem Maße sie sich engagieren und einbringen möchten.

Vielfalt / Interkultur

Gegenseitige Wertschätzung und empathisches Handeln gehört zu den Grundsätzen eines interkulturellen Miteinanders. Der kulturelle Austausch wird gefördert und Teilhabe soll ermöglicht werden. Allgemeingültige Normen und Werte gilt es ebenso altersgerecht zu vermitteln. Alle Besucher*innen, egal welcher Nationalität, egal ob mit oder ohne Behinderung/Beeinträchtigung etc. sind willkommen: Sie sind alle gleichberechtigt und haben gleiche Rechte und Pflichten. 

Geschlechtergerechtigkeit

Die verschiedenen geschlechtsspezifischen Lebenslagen, Entwicklungsaufgaben und Bewältigungsmuster 

einer differenzierten Wahrnehmung sowie spezieller Angebote und Maßnahmen, um junge Menschen adäquat in ihrem Aufwachsen zu unterstützen.

Pädagogische Ressourcenorientierung

Orientierung in Zielsetzung und Durchführung der Arbeit an den Stärken der Zielgruppe und Vermeidung einer defizitorientierten Herangehensweise.

Parteilichkeit

Die Mitarbeiter*innen sind im Sinne einer Interessenvertretung parteilich und übernehmen in Konfliktfällen eine Anwaltsfunktion für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Alltagsorientierung

Die Angebote orientieren sich am Alltag der Kinder und Jugendlichen – sie setzen „mitten im Leben“ an und berücksichtigen vorhandene Wünsche und Bedürfnisse.

Niedrigschwelligkeit

Die Angebote des Quibble sind in aller Regel ohne besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten von den Kindern oder Jugendlichen zu nutzen. Die Kosten von Kursen oder Veranstaltungen werden bei Bedarf an die finanziellen Möglichkeiten der Besucherinnen und Besucher angepasst.

Empowerment

Die Potentiale und Stärken der Besucher*innen sollen (neu) entdeckt und gefördert werden. Eigene Ressourcen zu nutzen und/oder eigenen Kompetenzen zu vertrauen, schafft Selbstvertrauen und unterstützt bei einer selbstbestimmten Lebensführung.

Partizipation und Demokratie

Demokratische Strukturen zu erkennen und eigene Möglichkeiten der Teilhabe zu erproben sind Bestandteile der Angebote im Quibble. Sich selbst für ganz konkrete Anliegen in der Schule, in der Jugendeinrichtung, im Stadtviertel o.ä. zu engagieren, soll den Besucher*innen als Möglichkeit zur Interessensvertretung nähergebracht werden.

Vertrauensschutz

Eine strikte Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des SGB VIII (§§64, 65) sowie der Schweigepflicht nach §203 des StGB sind Arbeitsgrundlage.